About this Story
Sechs Kapitel aus dem Genehmigungsordner einer Kölner Konzertagentur zum Auftritt einer amerikanischen Emo-Rock-Gruppe in der Live Music Hall im Spätherbst 2007. Aus der Sicht der Genehmigungssachbearbeiterin, die das Vorhaben nicht inszeniert, sondern aktenmäßig haltbar macht: Versammlungsstättenverordnung NRW, BImSchG, sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach §27 für die Bühnenpyrotechnik, GEMA-Vorabverwertung, Künstlersozialkasse, ausländerrechtliche Arbeitspapiere, Brandschutznachschau, Einlasszählung. Die Bandmitglieder treten nie aus dem Hintergrund — im Vordergrund steht das Räderwerk, das ein Konzert in einer westdeutschen Großstadt rechtssicher entstehen lässt.


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