Chapter

Nach Dem Lesegesetz

Es war kein Gesetz über Bücher gewesen. Das Lesegesetz, zwei Jahre zuvor unterzeichnet, war als *Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Sicherheit* formuliert worden. Das Argument war gewesen, dass gedruckte Materialien — besonders ältere — ein Vehikel für *ungeprüfte Informationen* seien und dass *zentralisierte, zertifizierte, bildschirmgestützte* Quellen für die Bürger sicherer seien. Bücher seien, betonte das Gesetz, nicht *verboten*. Bücher seien lediglich *abgewertet*. Ein Buch zu Hause zu besitzen sei nicht, technisch gesehen, illegal. *Bücher zu verbreiten* — leihen, schenken, verkaufen — sei illegal. *Eine Bibliothek zu betreiben* sei illegal. *Mehr als fünf Bücher zu besitzen* sei illegal. Das Ergebnis, in dem Land, in dem Karim wohnte, war dasselbe wie ein Verbot. Im ersten Jahr des Gesetzes waren die öffentlichen Bibliotheken geleert worden. Ihr Bestand war *verarbeitet* worden — das meiste eingestampft, manches eingescannt und in das zertifizierte staatliche Archiv hochgeladen, wo der Zugang eine Genehmigung erforderte. Die Bibliothekarinnen waren umgeschult worden. Manche hatten neue Stellen bekommen. Manche nicht. Karims Mutter, Frau Halpern, war nicht umgeschult worden. Sie war dreiundzwanzig Jahre lang Kinderbibliothekarin gewesen. Sie hatte die ihr angebotene neue Stelle im zertifizierten Archiv höflich, schriftlich abgelehnt. Sie hatte ihre Abfindung

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