Die Aufklaerungspflicht
Am Montagmorgen sass ich mit Dörte im Büro und wir sprachen ueber die Aufklaerungspflicht. Das ist ein Wort, das in unserem Gewerbe oft faellt, weil der Kern unseres Geschaeftes darin besteht, Immobilien verkaufsfaehig zu machen, ohne den Verkaeufer in einen Offenbarungseid zu zwingen. Dörte hat darueber einmal einen Vortrag bei den jungen Anwaelten in Schwerin gehalten, und sie haben ihr hinterher eine Flasche Champagner geschickt, was niemand tut, wenn er nicht beeindruckt war.
"Kai-Uwe muss es wissen," sagte Dörte.
"Er wird es nicht hoeren wollen."
"Er muss es trotzdem wissen. Wenn das mit der Kammer stimmt und ein Kaeufer im Keller graebt, haben wir ein Problem, fuer das wir keine Versicherung haben."
"Wir haben eine Versicherung."
"Nicht fuer das."
Sie hatte recht. Unsere Haftpflichtversicherung deckt Schaeden ab, die durch unsere *Taetigkeit* entstehen — also wenn ich eine Kommode umreisse, waehrend ich mit einem Bleibenden spreche, oder wenn Momme auf dem Parkett eine Pfuetze macht. Sie deckt nicht ab, was auf unserem *Mandat* aufbaut und dann Dritte schaedigt. Das war eine Grauzone, an der wir seit Jahren knabberten, und jedes Jahr neu an Versicherer herantraten, und jedes Jahr neu eine Absage bekamen.
"Ruf Kai-Uwe an."
Ich rief Kai-Uwe an. Er kam ueber die Mittagszeit ins Büro, weil wir dort reden konnten ohne dass uns jemand zuhoerte, was in seinem Maklerhaus