OutaStory ist eine Community für Fantasy, Romantasy und Science-Fiction-Geschichten. Manche dieser Geschichten enthalten Themen, die nicht für jede Altersstufe geeignet sind. Diese Seite erklärt, wie wir Inhalte einstufen, welche Inhalte wir automatisch filtern, wie wir das Alter unserer Mitglieder überprüfen und wie Eltern und Erziehungsberechtigte zusätzlichen Schutz auf ihren Geräten einrichten können.
Was OutaStory für den Jugendschutz tut
Jede veröffentlichte Geschichte trägt eine Altersfreigabe, die ihre Autorin oder ihr Autor festlegt. Wir kombinieren diese Freigabe mit serverseitiger Filterung und maschinenlesbaren Metadaten, damit altersgerechte Inhalte die Standardansicht sind und Jugendschutzprogramme unsere Seiten zuverlässig erkennen.
Alter und elterliche Einwilligung
Wenn Sie ein Konto anlegen, fragen wir Ihr Geburtsdatum ab und speichern es als Teil Ihres Mitgliedsprofils. Daraus berechnen wir Ihr Alter, womit wir entscheiden können, welche Inhalte für Sie geeignet sind und welche Schutzmaßnahmen gelten.
Nach deutschem Recht muss ein Kind mindestens 16 Jahre alt sein, um selbst in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzuwilligen. Für Mitglieder unter 16 Jahren verlangt OutaStory daher eine überprüfbare elterliche Einwilligung gemäß Artikel 8 der DSGVO. Das vorgesehene Verfahren läuft per E-Mail ab: Ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person erhält eine Nachricht mit der Bitte, das Konto zu bestätigen, und erst ein bestätigtes Konto erhält vollen Zugang. Bis die Einwilligung bestätigt ist, bleibt das Konto eingeschränkt.
Bitte beachten Sie: Dieses Einwilligungsmodell ist das Modell, das wir vorbereiten, und nicht eines, das heute bereits für jedes Konto durchgesetzt wird. Die Funktion ist in OutaStory eingebaut, derzeit jedoch durch einen serverseitigen Schalter deaktiviert, da die genaue Methode zur Überprüfung der elterlichen Einwilligung noch der Freigabe durch unseren Datenschutzbeauftragten bedarf. Wir werden sie aktivieren — und diese Seite aktualisieren —, sobald diese Überprüfungsmethode bestätigt wurde. Das Geburtsdatum, die Altersberechnung und die nachstehend beschriebenen inhaltlichen Altersfreigaben gelten bereits.
Einzelheiten dazu, wie wir ein Geburtsdatum speichern, was wir damit tun und wie Sie es berichtigen oder löschen lassen können, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Altersstufen
Wir verwenden die fünf Altersstufen des deutschen Jugendschutzprogramm-Standards, identisch zu den Freigaben von Computerspielen und Filmen:
- 0 — für alle Altersstufen geeignet.
- ab 6 — leichte Spannung, keine verstörenden Inhalte.
- ab 12 — Abenteuer, Coming-of-Age-Themen, begrenzte Gewalt.
- ab 16 — erwachsenere Themen, intensive Romantik, realistische Gewaltdarstellung.
- ab 18 — Inhalte nur für Erwachsene.
Filterung für nicht angemeldete Besucher
Besucherinnen und Besucher ohne Benutzerkonto sehen auf OutaStory nur Geschichten, die mit 0, 6 oder 12 Jahren freigegeben sind. Startseiten-Karussells, Kategorieseiten, Sprachkarussells, das Audio-Karussell, Suchergebnisse und direkte Geschichts-URLs werden serverseitig gefiltert. Das geschieht unabhängig davon, ob ein Jugendschutzprogramm installiert ist — altersbeschränkte Geschichten lassen sich also nicht durch Raten einer URL erreichen.
Altersfreigabe in der Kategorie „Kinder"
OutaStory hat einen eigenen Hauptbereich „Kinder". Dort liegt jede Geschichte in einer von sechs altersgebundenen Unterkategorien, jede mit einer empfohlenen Mindestalterstufe, die dem aus dem Buchhandel bekannten Format entspricht:
- 0–2 Jahre — Baby-Bilderbücher (Freigabe ab 0).
- 2–5 Jahre — Bilderbücher (Freigabe ab 0).
- 3–7 Jahre — Vorlesebücher (Freigabe ab 0).
- 6–7 Jahre — Erstlesebücher (Freigabe ab 6).
- 8–11 Jahre — Kinderromane (Freigabe ab 6).
- ab 12 Jahre — Jugendromane (Freigabe ab 12).
Wenn eine Autorin oder ein Autor eine Geschichte in einer dieser Kategorien veröffentlicht, prüft unser Server, ob die Altersfreigabe der Geschichte mit der Empfehlung der Altersstufe übereinstimmt, und verweigert andernfalls die Veröffentlichung. Eine ab-16-Geschichte lässt sich so beispielsweise nicht in „0–2 Jahre" einschleusen. Das Veröffentlichungsformular wählt die Freigabe bereits automatisch aus und sperrt sie — die entscheidende Prüfung läuft jedoch bei jedem einzelnen Veröffentlichen serverseitig, nicht nur als Hinweis in der Oberfläche. Das Ergebnis: Die Altersfreigabe, die an einer Kinder-Geschichte angezeigt wird, ist die Freigabe, die die jeweilige Altersstufe tatsächlich verlangt. Das ergänzt das oben beschriebene age-de-meta-label-/jugendschutzprogramm.de-Verfahren und ersetzt es nicht.
Minderjährige und personalisierte Empfehlungen
OutaStory kann Geschichten-Empfehlungen anhand grober demografischer Gruppen (sogenannter Lookalike-Kohorten) personalisieren. Mitglieder unter 18 Jahren sind von diesen demografischen Kohorten bewusst ausgenommen: Ihre Daten werden niemals einer demografischen Gruppe zugeordnet und niemals dazu verwendet, eine solche Gruppe für andere zu bilden. Jüngere Mitglieder erhalten weiterhin Empfehlungen auf Grundlage dessen, was sie lesen, jedoch niemals auf Grundlage demografischer Profilbildung. Mehr dazu, wie Empfehlungen funktionieren, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Maschinenlesbare Altersfreigaben
Jede Geschichtsseite gibt ihre Altersfreigabe als standardisierte Meta-Tags aus, damit Browser-Plugins und Suchmaschinen sie auswerten können:
- age-de-meta-label — das vom Jugendschutzprogramm (JusProg) definierte Format. OutaStory stellt zusätzlich eine age-de.xml im Site-Root bereit, die die Vorgaben für die gesamte Website definiert.
- rating — das generische Tag, das Google SafeSearch und die meisten internationalen Jugendschutzfilter auswerten (Werte: general, mature, adult).
- RTA-5042-1996-1400-1577-RTA — das ASACP-Label „Restricted To Adults", das automatisch zu jeder ab-18-Geschichte hinzugefügt wird.
So aktivieren Sie den Jugendschutz auf Ihren Geräten
Unsere Meta-Tags wirken nur so weit, wie die installierte Software sie auswertet. Wir empfehlen, auf Geräten, die von Kindern oder Jugendlichen genutzt werden, eines der folgenden Tools einzurichten. Alle sind kostenlos oder bereits im Betriebssystem enthalten.
JusProg (Deutschland)
JusProg ist ein kostenloses Jugendschutz-Browser-Plugin, das von der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) anerkannt ist. Es liest unser age-de-meta-label aus und blockiert Seiten, die über der von den Eltern eingestellten Altersstufe liegen. Verfügbar für Windows, macOS, iOS und Android.
Google SafeSearch
Google SafeSearch filtert anstößige Suchergebnisse und wertet das generische „rating"-Meta-Tag aus. Die Einstellung findet sich in den Sucheinstellungen des Google-Kontos; in verwalteten Familienkonten kann sie durch die Eltern gesperrt werden.
Google SafeSearch-Einstellungen
Microsoft Family Safety (Windows)
Microsoft Family Safety ist in Windows und im Edge-Browser integriert. Für Kinderkonten werden Inhalte für Erwachsene standardmäßig blockiert und Eltern erhalten Aktivitätsberichte.
Apple Bildschirmzeit (iOS, iPadOS, macOS)
Unter Bildschirmzeit → Beschränkungen → Inhaltsbeschränkungen → Webinhalt lassen sich Inhalte für Erwachsene in Safari und den meisten Drittbrowsern einschränken. Kombiniert mit der Familienfreigabe können Eltern das Gerät ihres Kindes auch aus der Ferne verwalten.
Apple Support — Bildschirmzeit
Google Family Link (Android)
Mit Google Family Link können Eltern Inhaltsbeschränkungen festlegen, Apps freigeben und SafeSearch auf dem Android-Gerät oder Chromebook eines Kindes erzwingen.
Bedenken melden
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Geschichte falsch eingestuft ist oder gegen das Jugendschutzrecht verstößt, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir prüfen jede Meldung und stufen oder entfernen Inhalte bei Bedarf. Unseren Jugendschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
Zuständige Stellen
Für Deutschland: Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sind die zuständigen Aufsichtsbehörden. OutaStory richtet sich nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG). Wenn Sie der Meinung sind, dass wir diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können Sie sich an die FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) als unabhängige Beschwerdestelle wenden.