Diese Seite fasst die Regeln für die Beteiligung an Werbe- und Premium-Erlösen zusammen — die Teile, die Sie als Autor:in betreffen. Die Paragraphen-Nummern auf dieser Seite stimmen mit den Verweisen in der App überein (z. B. "§ 8 der Autoren-Beteiligungsrichtlinie" in Ihren Story-Insights), damit jeder Verweis zu einem konkreten Abschnitt führt.
Wesentliche Änderungen kündigen wir 30 Tage vorher per E-Mail an (siehe § 18).
§ 1 — Die 55/45-Aufteilung
Von jedem Euro Nettoerlös, der einer Story zugeordnet werden kann, erhalten Sie 55 %. Die übrigen 45 % behält OutaStory ein, um Hosting, KI-Pipelines, Zahlungsabwicklung, Rechtsberatung, Steuern und Plattformbetrieb zu finanzieren.
Nettoerlös ist das, was OutaStory tatsächlich vom Werbenetzwerk erhält bzw. — bei einem Premium-Abo — das, was nach Abzug von Stripe-Gebühren, Rückerstattungen und Steuern übrig bleibt. Wir teilen nicht den Brutto-Anzeigenwert, weil die Plattform dieses Geld nie sieht.
§ 2 — Wer wann anspruchsberechtigt ist
Sobald Ihre erste Story veröffentlicht ist, beginnen Erlöse aufzulaufen. Es gibt keinen Mindestumsatz und keine Mindest-Reichweite, die Sie erreichen müssen, um angerechnet zu werden.
Pro Story können Sie Anzeigen über die Einstellung AdsEnabled deaktivieren — Sie verzichten dann auf Werbeerlöse für diese Story, bleiben aber an der Premium-Verteilung beteiligt (§ 8).
§ 3 — Wo Ihre Erlöse erscheinen
Auf /profile/earnings finden Sie Ihre laufende und festgeschriebene Bilanz. Auf der Insights-Seite einer einzelnen Story (/stories/{Slug}/insights) sehen Sie den Werbe-Anteil dieser Story. Premium-Erlöse erscheinen nicht pro Story, weil sie über Ihren gesamten Katalog gepoolt werden — siehe § 8.
§ 4 — Werbe-Erlös je Story
Werbeerlöse werden je Story zugeordnet, weil eine Anzeigeneinblendung sich eindeutig einer Story zuordnen lässt. Ihr Anteil entspricht den abgerechneten Einblendungen mal Ihrer 55 %-Quote — abzüglich automatisch herausgefilterter Einblendungen, die unsere Plausibilitätsprüfung nicht passieren (siehe § 16).
§ 5 — Geschätzte vs. festgeschriebene Werte
Die Beträge auf /profile/earnings erscheinen in zwei Spalten: geschätzt für den laufenden Monat, festgeschrieben für abgeschlossene Monate. Geschätzte Werte können sich noch ändern, weil das Werbenetzwerk seine endgültigen Zahlen erst Anfang des Folgemonats meldet.
§ 6 — Auszahlung
- Schwelle: mindestens 25 € festgeschriebenes Guthaben.
- Termin: jeweils der 5. Werktag des Folgemonats.
- Währung: EUR über Stripe Connect Express auf Ihr hinterlegtes Bankkonto.
- Abrechnung: monatliches PDF per E-Mail; jährlich eine Steuerübersicht (§ 12).
Eine von der Autor:in angestoßene vorzeitige Auszahlung gibt es in Version 1 nicht. Schlägt eine Auszahlung fehl (Bankablehnung, fehlende KYC-Daten, Sanktionstreffer), bleibt das Guthaben erhalten und wird beim nächsten Termin erneut versucht, sobald die Ursache geklärt ist.
Vor Ihrer ersten Auszahlung erheben wir über Stripe Connect Express die für eine Auszahlung gesetzlich erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer bzw. USt-IdNr., Bankverbindung). Bis Sie das abgeschlossen haben, sammelt sich Ihr Guthaben sicher an und verfällt nicht.
§ 7 — Abstimmung & Festschreibung
Werbeerlöse durchlaufen jeden Monat eine Abstimmung mit den Berichten des Werbenetzwerks. Der abgestimmte Wert wird festgeschrieben — danach ändert er sich nicht mehr (§ 7.3), auch nicht bei späteren Einsprüchen seitens des Werbenetzwerks gegenüber OutaStory: das Risiko dieses Schritts trägt die Plattform.
§ 7.3 — Festgeschriebene Werte sind endgültig
Sobald ein Monat festgeschrieben ist, ist Ihr 55 %-Anteil dieses Monats final. Er ändert sich nur noch durch Rückerstattungen oder Rückbuchungen aus diesem Zeitraum (§ 11). Die endgültigen Werte erscheinen im monatlichen Statement und auf Ihrer Erlös-Seite.
Wenn die laufende Schätzung um mehr als 5 % vom abgestimmten Wert abweicht, geht der Vorgang in eine separate Prüfung — Sie werden per Banner auf der Erlös-Seite informiert, falls eine Ihrer Stories betroffen ist.
§ 8 — Premium-Erlöse: gepoolt, nicht pro Story
Premium-Abo-Erlöse werden über Ihren gesamten Katalog gepoolt, weil Abonnent:innen unbegrenzt lesen — eine einzelne Anzeigeneinblendung lässt sich klar einer Story zuordnen, eine Premium-Lesesession nicht.
Die Verteilung richtet sich nach dem, was Abonnent:innen in einem Monat tatsächlich konsumiert haben — gewichtet nach Lesezeit und mit einem Bonus für abgeschlossene Stories. Wenn niemand Ihre Stories liest, bekommen Sie in dem Monat keinen Premium-Anteil; der Betrag verbleibt bei der Plattform und wird nicht an andere Autor:innen umverteilt.
Deshalb zeigt die Insights-Seite einer einzelnen Story nur Ihren Werbe-Anteil pro Story. Den Premium-Anteil sehen Sie gepoolt unter /profile/earnings.
§ 9 — Währung und Wechselkurs
Auszahlungen erfolgen in Euro. Erträge in anderen Währungen (z. B. USD-Berichte einzelner Werbenetzwerke) werden zu dem von der EZB veröffentlichten Tagessatz des Buchungstags umgerechnet. Wir geben die eingesetzten Wechselkurse pro Buchung im Audit-Log aus, das bei einem Einspruch (§ 17) eingesehen werden kann.
§ 10 — Schließung Ihres Kontos
Wenn Sie Ihr Konto schließen, bleiben Ihre veröffentlichten Geschichten weiter verfügbar und generieren weiterhin Erlöse — sofern Sie dem nicht aktiv widersprechen. Die fortlaufenden Erlöse fließen in Ihr Auszahlungsguthaben, bis die Mindest-Auszahlungsschwelle (§ 6) erreicht ist und der reguläre Zyklus die letzte Überweisung durchführt.
Möchten Sie eine oder alle Ihrer Stories nach der Schließung zurückziehen, können Sie die jeweilige Story vor dem Schließen auf unpublish setzen oder uns nach der Schließung schreiben — eine Rücknahme stoppt künftige Erlöse für die betreffenden Stories.
§ 11 — Negativsaldo & Rückforderung
Wird ein Premium-Abo innerhalb von 60 Tagen nach der Buchung erstattet oder per Chargeback zurückgebucht, wird Ihr anteiliger Erlös aus dieser Buchung zurückgefordert. Praktisch heißt das: künftige Erlöse zahlen den Negativsaldo ab, bevor wieder ausgezahlt wird. Sie müssen nie aus eigener Tasche zahlen.
Stripe-Rückbuchungsgebühren trägt ausschließlich die Plattform — sie werden nie an Sie weitergegeben.
§ 12 — Steuern und Mitwirkung
Die Einnahmen aus OutaStory sind für Sie steuerpflichtige Einkünfte. Wir können dafür keine individuelle Steuerberatung leisten.
Wenn Sie in Deutschland ansässig sind, gilt die Mitwirkungspflicht nach dem PStTG. Wir melden grenzüberschreitende Erlöse über DAC7 an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), sobald die gesetzlichen Schwellen überschritten werden, und stellen Ihnen am Jahresende eine Steuerübersicht zur Verfügung.
§ 13 — Umsatzsteuer im Detail
§ 13.1 — Standardpfad: Kleinunternehmer-Regel
Die meisten Autor:innen lassen das USt-IdNr.-Feld in ihrem Stripe-Connect-Profil leer — wir behandeln Ihre Auszahlung dann standardmäßig als nicht-unternehmerischen Umsatz. In Ihren Statements wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
§ 13.2 — Reverse-Charge nach § 13b UStG
Sind Sie unternehmerisch tätig und haben eine gültige EU-USt-IdNr., tragen Sie sie in Ihrem Stripe-Connect-Profil ein. Wir stellen Ihnen dann zu jedem Monatsabschluss eine Gutschrift mit dem Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG" aus. Die Anschrift, die § 14 UStG für Gutschriften verlangt, holen wir aus Ihrem Auszahlungs-Profil.
§ 14 — Statement-Format & gesetzliche Aufbewahrung
Das monatliche Statement enthält pro Story (sofern Werbung freigeschaltet ist) Ihren Werbe-Anteil, Ihren Premium-Anteil aus dem Pool, etwaige Korrekturbuchungen aus früheren Monaten (§ 11) und den daraus resultierenden Auszahlungsbetrag.
Statements und die zugrunde liegenden Erlös-Ledger-Daten sind handels- und steuerrechtliche Buchungsbelege. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sie zehn Jahre lang aufzubewahren (§ 147 AO und § 257 HGB). Diese gesetzliche Aufbewahrung geht der Löschung vor: Wenn Sie Ihr Konto schließen oder Ihr Recht auf Löschung ausüben, werden Ihr Profil und Ihre persönlichen Kontodaten gelöscht oder anonymisiert, die Statements und Ledger-Einträge, die eine Zahlung an Sie dokumentieren, bleiben jedoch für die volle gesetzliche Frist erhalten — sie überdauern das Konto. Ein Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO) erfasst diese Datensätze weiterhin, solange sie aufbewahrt werden.
§ 15 — Buchungs-Integrität
Wir führen ein vollständiges, append-only Audit-Log über alle erlös-relevanten Vorgänge: Einblendungen, Premium-Allokationen, Korrekturen, Rückforderungen und Auszahlungen. Bei einem Einspruch (§ 17) können Sie eine Aufstellung anfordern.
§ 16 — Plausibilitätsprüfung von Einblendungen
Damit erfundene oder kopierte Einblendungen Ihren 55 %-Anteil nicht verwässern, prüfen wir jede gemeldete Einblendung auf einfache Plausibilität (z. B. realistische Lesedauer, plausible Zahlungswerte, keine wiederholten Duplikate aus identischen Sessions).
§ 16.3 — Markierte Einblendungen
Eine Einblendung, die diese Prüfung nicht passiert, wird nicht für Ihre Berechnung herangezogen. Werden viele Einblendungen einer Story markiert und Sie halten das für falsch, können Sie das wie jede Statement-Differenz über § 17 anfechten.
§ 17 — Streitbeilegung
§ 17.3 — Wie Sie einen Einspruch einlegen
Sie haben 90 Tage nach Erhalt einer monatlichen Abrechnung Zeit, diese anzufechten. Schreiben Sie an revenue@outastory.com mit dem betroffenen Statement und einer kurzen Begründung. Wir prüfen den Vorgang auf Basis des Audit-Logs (§ 15) und antworten innerhalb von 14 Tagen mit einer nachvollziehbaren Aufstellung.
Anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland; eine außergerichtliche Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG ist möglich.
§ 18 — Änderungen dieser Richtlinie
Wesentliche Änderungen an der Erlös-Aufteilung (§ 1), der Auszahlungs-Schwelle (§ 6) oder der Abrechnungs-Frequenz kündigen wir mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an. Sie können innerhalb dieser Frist Ihren Zugang ohne weitere Verpflichtungen schließen — bereits aufgelaufene Erlöse werden zum nächsten regulären Auszahlungstermin überwiesen (§ 6).
Klarstellungen, Tippfehler-Korrekturen und Änderungen, die nur die Plattformseite betreffen (z. B. neue Zahlungsdienstleister), gelten nicht als wesentlich.
§ 19 — Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für kaufmännische Streitigkeiten ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
§ 20 — Profi-Sprecher-Marktplatz: ein separates Buch
Wenn Sie über den Sprecher-Marktplatz eine:n Profi-Sprecher:in mit der Vertonung einer Ihrer Stories beauftragen, ist diese Zahlung nicht Teil der oben beschriebenen Erlös-Beteiligung. Sie läuft über ein separates Marktplatz-Zahlungsbuch: Sie zahlen den von der/dem Sprecher:in angebotenen Preis, OutaStory behält eine Provision von 8 % dieses Preises ein, Stripe-Gebühren werden abgezogen, und die/der Sprecher:in erhält den Rest, sobald Sie die Lieferung freigeben (oder das Auto-Freigabe-Fenster abläuft).
Die 55/45-Autoren-Aufteilung (§ 1) und die Marktplatz-Provision vermischen sich nie: Werbe- und Premium-Erlöse fließen in Ihr Auszahlungsguthaben, während eine Sprecher-Provision auf die Marktplatz-Transaktion erhoben wird. Die vollständigen Bedingungen für Sprecher-Provisionen, Treuhand, Lieferung und Rückerstattungen finden Sie in den Bedingungen für Profi-Sprecher:innen.