Erster Teil, Erstes Buch, Erstes Kapitel
Die Herrschaft Richten war eine der reichsten Besitzungen in der Monarchie, und die Freiherren von Arten, denen sie gehörte, eines der ältesten Geschlechter des inländischen Adels. Sie waren am Hofe wohlgelitten, in der Provinz, in welcher ihre Besitzungen lagen, geachtet und beliebt, und jene ruhige Vornehmheit, welche die alten Geschlechter kennzeichnete, hatte in den Freiherren von Arten stets ihre würdigsten Vertreter gefunden. Es war damals aber auch das goldene Zeitalter für den Adel. Die Standesunterschiede wurden in der Gesellschaft noch aufrecht erhalten, und hatten doch aufgehört, eine Schranke für den Edelmann zu sein, wenn er geneigt war, sich gelegentlich über dieselbe fortzusetzen. Sie schützten ihn, ohne ihn zu hindern. Die Vorrechte des Adels waren groß im Staate, seine Pflichten und Lasten für das Allgemeine sehr gering. Der Grundbesitz war fast ausschließlich in seinen Händen, und man hatte trotzdem bereits angefangen, die Güter gewerblich zu benutzen und ihren Ertrag dadurch zu erhöhen. In den Fürstenschlössern, in den Richter-Collegien, in der Verwaltung und im Militär, überall herrschte der Adel vor, und daneben hatte er sich vielfach eine Bildung erworben, die zu besitzen er stolz war. Er hatte sich den Gelehrten, den Schriftstellern, den Künstlern und Dichtern genähert und befreundet, da er selbst bedeutende Menschen und schöne Talente in seinen Reihen