Erster Teil
Als ich durch Vorlegung von Dokumenten und alten Familienbildern den Nachweis erbracht hatte, daß meine Familie väterlicher- und mütterlicherseits seit sechs Generationen in Berlin lebt, daß während dieser zweihundertfünfzig Jahre keiner von ihnen das Armenrecht in Anspruch genommen, einen verbotenen Handel getrieben oder die bürgerlichen Ehrenrechte, wenn auch nur vorübergehend, verloren hatte, wurde ich am 1. April 1923 endlich in die Tiergartenvilla eingewiesen. Um diese bestgelegene Villa Berlins war seit einem Jahre von etwa dreißig Parteien erbittert gekämpft worden. Sämtliche Architektenschieber Berlins nagten an diesem Objekt, auf das hin Nachkriegsreiche, denen es am Kurfürstendamm zu stark nach Kriegsgewinnlern roch, bereits Millionen geopfert hatten. Und nun wurde ich, der verrufene Schriftsteller, in dessen Büchern die Ueberklugen längst ein Haar gefunden hatten, Herr des Hauses – wenigstens dem Scheine nach. Denn die Behörde verfügte: »Sie erhalten die Wohnung. Da der Zahl der Zimmer entsprechend mindestens neun Personen darin unterzubringen sind, so haben Sie Einweisungen zu gewärtigen.« Teufel! Das war ein Danaergeschenk! – Ich besitze neun Tanten im Tiergarten, die meines Wissens nie in ihren Villen belästigt wurden. Ich suchte sie der Reihe nach auf. Der Reihe nach fällten sie das salomonische Urteil: »Du mußt dir ganz einfach sieben Dienstboten halten.« – Und