Chapter

I.

Seltsame Verkettungen und Lösungen des Zufalls. – Der Prozeß des Fräulein Schimmel. – Irrungen der Wiedererkennungszeugen. – Opfer falscher Anzeige. Als wir im vorigen Jahrgang das Kapitel von den Verurtheilungen Unschuldiger, welches die "Gartenlaube“ bereits mehrfach beschäftigt hat, wieder aufnahmen, konnten wir der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Entschädigung solcher Opfer der irrenden Justiz bald eine gesetzliche Regelung erfahren werde. Diese Aussicht hat sich inzwischen durch die Wiedereinbringung eines dahinzielenden Antrags im Deutschen Reichstage verstärkt, und es könnte uns keine größere Freude bereitet werden, als wenn das erstrebte Ziel tatsächlich erreicht würde. In Erwartung dessen fahren wir mit unseren Veröffentlichungen einzelner besonders lehrreicher Fälle von Verurtheilungen Unschuldiger fort. Ein bezeichnendes Beispiel, wie durch eine seltsame Verkettung zufälliger Umstände der Verdacht eines verübten Verbrechens mit scheinbar zweifelloser Gewißheit begründet durch dieselbe Verkettung des Zufalls gleichzeitig wieder beseitigt wurde, ist das folgende. Der Pfarrer von Wegby in England hatte im Jahre 1861 während einer längeren Abwesenheit vom Orte die Frau seines Küsters, Martha Smith, als Hüterin des Pfarrhauses bestellt. Sie schlief allein in dem geräumigen Hause. Als der Küster eines Morgens in gemahnter Weise seine Frau dort abholen wollte, fand er sie

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