Chapter

Vorwort

Alle Rechte, soweit solche von der Lex Heinze übrig gelassen werden, vornehmlich das der Uebersetzung in die Sprache des Salons, des Katheders und der Kanzel, ausdrücklich vorbehalten. – Das Recht zur Dramatisierung ist durch den Verlag zu erwerben. – Das Recht zur Choreographisierung wird man nur Herrn Wedekind zugestehen. – Für stilvoll verzückte Rezitation der einzelnen Stücke (bei gedämpfter Maultrommelbegleitung und zwischen Lorbeerbäumen in blaulackierten Töpfen) hofft man Herrn Stephan George (sprich Schorsch) zu gewinnen. – Der Verfasser begiebt sich nach Erscheinen des Heftes auf eine Reise um die Welt. Erste Station: Timbuktu, wohin sich etwaige Cartellträger begeben wollen. Steckbriefe erlassen hinter dreißig literarischen Uebelthätern gemeingefährlicher Natur von Martin Möbius (U. d. U.) mit den getreuen Bildnissen der Dreißig versehen von Bruno Paul © 31.12.2038, deshalb leider noch nicht sichtbar Erstes bis Drittes Tausend im Verlage von Schuster und Loeffler Berlin und Leipzig 1900 Für Bibliophilen und Freunde bunter Taschentücher! Von diesem Werke sind sechs Exemplare auf gelbe, acht Exemplare auf grüne, neun Exemplare auf blaue Bielefelder Schnupftücher gedruckt: die Portraits von einem rosaroten Lorbeerkranze umgeben, der Text rückseitig. Diese Exemplare kommen in Kartons in den Handel; jeder Karton (enthaltend 30 Dichter) kostet dreißig Mark. Die Namen der

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