Chapter

Regierungsformen und Herrscherpflichten

Wir finden, wenn wir auf die fernste Vorzeit zurückblicken, daß die Völker, von denen uns Kunde ward, ein Hirtenleben führten und keinen gesellschaftlichen Körper bildeten. Ein ausreichendes Zeugnis dafür gibt der Bericht der Genesis über die Geschichte der Patriarchen. Vor dem kleinen jüdischen Volk lebten jedenfalls auch die Ägypter sippenweise verstreut in den Gegenden, die der Nil nicht überschwemmte, und es sind ohne Zweifel viele Jahrhunderte verflossen, bevor dieser Strom so weit bezwungen war, daß die Einwohner sich in Dörfern sammeln konnten. Aus der griechischen Geschichte erfahren wir die Namen der Städtegründer und der Gesetzgeber, die das Volk zuerst zu einem Staatskörper zusammenfaßten. Lange blieb auch diese Nation so ungesittet wie alle Bewohner unseres Erdballs. Wären die Annalen der Etrusker, der Samniten, Sabiner usw. auf uns gekommen, so würden sie uns sicherlich lehren, daß diese Völker in Familienverbände zersplittert waren, bevor sie sich sammelten und Einheiten wurden. Die Gallier bildeten schon, ehe Julius Cäsar sie unterwarf, größere Gemeinschaften. Dagegen war Großbritannien, scheint es, noch nicht so weit entwickelt, als derselbe Eroberer zum erstenmal mit den römischen Truppen hinüberging. Die Germanen standen zur Zeit dieses großen Mannes erst auf der Stufe der Irokesen, der Algonkins und ähnlicher wilder Völkerschaften; sie lebten nur von Jagd und

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