Erstes Kapitel. Theaterstücke.
Sie wissen doch fraglos, was ein Verhängnis ist. Das Wort ist aus dem Verbum „verhängen“ gebildet. Sobald Sie mal zufällig jemand abmurksen, wird über Sie die Todesstrafe „verhängt“, - falls diese höchst peinliche Strafart bis dahin nicht abgeschafft worden ist, worüber sich dann fraglos alle die ungeheuer freuen werden, denen es auf ein Menschenleben nicht ankommt. „Verhängen“ ist also ohne Frage etwas mit unangenehmem Beigeschmack. Verhängnis desgleichen. Falls Sie sich mal verloben und dann aus diesem leichtsinnigen Schritt der noch leichtsinnigere Marsch zum Standesamt wird, dann, mein Lieber, - dann hat Sie „das Verhängnis ereilt“. Vielleicht kriegen Sie dann auch noch zu „Ihrem Verhängnis“ einen Satan von Schwiegermutter mit in die Ehe, - was dann noch „verhängnisvoller“ wäre. Was „Verhängnis“ bedeutet, wissen Sie jetzt. Aber - dieses Hauptwort hat noch einen zweiten Sinn. Es ist in dem bisher ungedruckten Lexikon des Lebemannsjargons obenan zu finden. Selbstredend obenan! Denn - einen Lebemann ohne „Verhängnis“ gibt es nicht. Wer kein Verhängnis hat, ist kein Lebemann. Nicht wahr: Sie wissen nun auch in dieser Beziehung Bescheid. - Ich brauche nicht noch deutlicher zu werden und brauche hier nicht zu schreiben, daß „Verhängnis“ in der „Umgangs“-Sprache der Lebegreise, Lebejünglinge und ähnlicher Kavaliere dasselbe wie „Verhältnis“ ist. Sie als Leser haben Anspruch