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Der Kerker des Jan Hus und andere historische Kriminalfälle

Nichts liest man in den Chroniken von den Konstanzer Martern des Prager Magisters Johannes Hus mit so nachhaltender Anteilnahme wie die Schilderung seiner letzten Haft. Die Qualen, die er im Turm des Dominikanerklosters auf der Rheininsel und in der Feste Gottlieben erlitten, Schmach und Schmerz seiner Festschmiedung an das kalte Gestein, die Nähe der Kloake, die Dunkelheit seiner Kerkerzelle, sein Leiden an Nieren- oder Gallensteinen, das durch die Klistiere eher erhöht als gemildert wurde – das alles bleibt hinter der grenzenlos schlauen Heimtücke zurück, mit der man ihn in den ersten Junitagen des Jahres 1415 »zur Verfügung des Konzils hielt«, das heißt, für die Verhandlungen ungeeignet zu machen versuchte. Bei diesen Verhandlungen im Refektorium des Franziskanerklosters standen Hunderte von Anklägern gegen den einen, Kaiser, Päpste, Patriarchen, Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Dompröpste gegen den schlichten Magister; sobald er etwas auf die Anschuldigungen zu erwidern wagte, »stürzte die ganze Menge mit Geschrei auf ihn ein, er hatte sich nach allen Seiten, nach rechts und links, nach vorn und hinten, zu wehren«. Andere meckerten ihr Hohngelächter, um seine Verteidigung unhörbar zu machen. Schwieg er achselzuckend, weil in diesem Höllenkonzert seine Stimme doch verhallen mußte, so jubelten alle: »Siehst du, jetzt mußt du schweigen, weil du nichts zu entgegnen weißt!«

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