Zweiter Band
Kraft der pragmatischen Sanktion sollte Maria Theresia, als Erbin Karls VI., folgende Länder beherrschen: das Herzogthum Oesterreich unter und ob der Ens, das Herzogthum Steyermark, das Herzogthum Kärnthen, das Herzogthum Krain mit der windischen Mark, Istrien und der Grafschaft Görtz, die gefürstete Grafschaft Tyrol, die vorderösterreichischen Lande in Schwaben, das Herzogthum Ober- und Nieder-Schlesien und den burgundischen Kreis (Belgien); dann das Königreich Böhmen und die Markgrafschaft Mähren; ferner das Königreich Ungarn (Ober-Ungarn mit der Walachei und dem Temeswarer Banat, und Nieder-Ungarn), das Fürstenthum Siebenbürgen, das Königreich Slavonien, das Königreich Kroatien und die Hälfte von Serbien, sowie Stücke von Dalmatien; endlich Mailand, Mantua, Parma und Piacenza, sowie das Großherzogthum Toskana. Welcher Umfang an Ländern (9197½ Quadr.-Meilen mit 19,461,000 Seelen), und welche Ergiebigkeit des Bodens, der Industrie und des Handels in denselben, die sich wechselseits auf's Nutzbarste ergänzen konnten! Aber auch wie viele verschiedenartige Volksindividualitäten – germanische, romanische, slavische, magyarische, – deren Vereinigung zu einem Staatsganzen die Aufgabe war, welche eine dreiundzwanzigjährige und, wenn auch geistvolle, aber gleichwohl noch unerfahrene Fürstin zu erfüllen hatte! Und nun noch in dem kritischen Augenblick ihre Krankheit, welche unter den