Die Glocken von Krummseifenbach
Christlieb Leberecht Fürchtegott Kumack, der Großbauer von Krummseifenbach, saß auf der Anklagebank. Die Verhandlung dauerte kaum zwanzig Minuten. Der Angeklagte hatte mit auffälliger Gelassenheit das ihm zur Last gelegte Vergehen zugegeben. Nichts hatte den alten Mann aus seiner Ruhe zu bringen vermocht, nicht die Fragen des Vorsitzenden, nicht die scharfen Worte des Staatsanwalts. All das schien an Kumacks Gemütsverfassung wie Wasser an dem starken Gefieder einer Ente abzulaufen. Er hörte sich die Sache mit an, als werde diese ganze Verhandlung zu seinem besonderen Vergnügen geführt, und dabei handelte es sich doch um »Gefängnis bis zu drei Jahren«. Der Verteidiger hatte soeben das Plaidoyer beendet, an dessen Schlusse er um mildernde Umstände für seinen Klienten bat. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Erwiderung; der Fall lag ja klar, alle Erfordernisse der Gesetzesparagraphen waren erfüllt. Wegen besonderer Schwere des Falles hatte der Staatsanwalt das höchste zulässige Strafmaß beantragt. Der Vorsitzende stellte, schon halb auf dem Sprunge nach dem Konferenzzimmer, die übliche Frage: ob der Angeklagte selbst noch etwas zu seiner Verteidigung anzuführen habe? Der Angeklagte hatte, ganz gegen allen Gerichtsgebrauch, wirklich etwas anzuführen: »Ich meene ack, und ich wullte ack ees sagen,« begann er und blickte die Richter mit derselben himmlischen Ruhe an, die er während