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Richter Pontius

Freitag, der vierzehnte Nisan 33; der Tag, da jeder Hausvater in Israel das einjährige Lamm zum Passahmahle bereitet. Wo heute der Mutesarrif von Jerusalem gjaurischen Gaffern seinen Harem verbirgt, steht, dicht neben dem auf den Namen des Marcus Antonius getauften Thurm, der alte Palast des Herodes. Hier, im Prätorium, gebietet Rom, spricht, im Namen des Kaisers Tiberius, der Prokurator von Judaea das Recht. Pontius heißt er und trägt, zur Erinnerung an einen dem Ahnen verliehenen Ehrenspeer, den Beinamen des Pilatus. Ein vornehmer Römer, der sich unter dem rückständigen Judenvolk unbehaglich fühlt und von diesem Volke gehaßt wird, als sei er der Urheber fortwirkenden Unheils. Sein Mühen, die Verwaltung der Provinz zu modernisiren, bessere Verkehrsmittel und eine dem neuen Bedürfniß angepaßte Vertheilung der öffentlichen Arbeiten zu schaffen, scheitert am starren Felsgestein des mosaischen Gesetzes und bringt ihm, statt Dankes, nur noch stärkeren Widerhall der Volkswuth ins Haus. Der kühle, im Dienst nüchterner Vernunft erzogene Praktiker muß überhitzten Schwärmern ein Gräuel sein. Er will ihnen ein helles, luftiges Wohngebäude in gutem Römerstil errichten; sie wollen in ihrer dumpfen, luftlosen, unfrohen Gespensterwelt weiterhausen, wo Schatten nur, talmudische Schemen herrschen und jede natürliche Regung, heute wie gestern, als Todsünde gilt. Rom und Judaea verstanden

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