Chapter

Abschnitt 1

Kaiser Karl der Fünfte hatte um das Jahr 1521 den Einwohnern der Stadt Amsterdam zuerst das Verbot auferlegt, ferner ihre Häuser von Holz aufzuführen. Die Erfahrung hatte gelehrt, wie leicht diese Gebäude ein Raub der Flammen wurden, da in der großen gewerbtreibenden Stadt fast alle Häuser zugleich Speicher und Niederlagen für bedeutende Waarenvorräthe waren, die schnell entzündlich die Flammen verbreiteten und oft unermeßliche Verluste herbeigezogen hatten. Dies Verbot, und die Nothwendigkeit, bei dem Wachsen der Stadt an innerem Reichthum und Macht, dafür passende Bauten zu errichten, besiegte endlich das bis dahin festgehaltene Vorurtheil, daß dies dem Meere abgerungene Gebiet keine steinerne Massen tragen könne. Es rief Erfindungen ins Leben, welche endlich ganze Wälder dahin sinken ließen, deren Riesenstämme, ihrer Laubkronen beraubt, eng an einander geschlossen, den Fluten einen festen Boden abtrotzten, worauf dann die Steinmassen ohne Wanken zu ruhen versprachen, welche fortan Gewähr leisteten, die Schätze des Handels und der Industrie zu sichern. Dieser neuere Theil erhob sich vorzüglich an der Abendseite der Stadt, und ihr ward demgemäß auch die Benennung der Neuseite zugetheilt, woraus dem anderen, nach Morgen gelegenen Theil der Stadt von selbst die Benennung der Altseite zufiel. Keineswegs aber wollten die Einwohner, deren Stadttheil so genannt ward, sich dadurch

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