Vorwort von Rudolf Olden
Aus dem Dämmer der Erinnerung taucht das Bild Hans Littens wieder vor mir auf und nimmt Gestalt an. Ich sah ihn das erste Mal in einer Versammlung der Liga für Menschenrechte, in der ich über eine Mißhandlung oder Vernachlässigung von Fürsorgezöglingen gesprochen hatte. In der Diskussion sprach aus dem Saal heraus auch ein junger Mensch, den ich für einen Schüler hielt. Daß ein Halbwüchsiger sich in einer öffentlichen Versammlung, zumal da es um das Schicksal Jugendlicher ging, äußerte, wäre damals nicht unmöglich gewesen. Der Sprecher hatte einen auffallenden Kopf, ein glattes Gesicht, eine randlose Brille vor den runden hellen Augen. Er trug das Hemd am Halse offen und kurze Hosen, unter denen die Knie nackt waren. Seine Argumentation schien mir klug, aber auch altklug, mit einer etwas kindlichen Überlegenheit vorgebracht. Was er sagte, entsprach der radikalen These der Jugendbewegung: daß die Jugend ein Recht auf ihr eigenes Leben, auf Selbstbestimmung habe und daß wir Erwachsenen, auch wenn wir, wie hier, die Rechte Jugendlicher verteidigten, kein Recht auf Einmischung hätten. Meine Antwort muß wohl etwas väterlich geklungen haben. Denn nach dem Schluß der Debatte sagte einer meiner Freunde lachend zu mir: »Wissen Sie, wer der ›Junge‹ war? … Der Assessor Litten.« Assessor, das bedeutete: ein Jurist, der ein jahrelanges Studium und eine jahrelange Vorbereitungszeit