Chapter

1.

Es hat eine Zeit gegeben, wo die Erinnerung an meinen verstorbenen Onkel James Bracebridge von Twyford Hall in der Grafschaft Suffolk keine freundlichen Gedanken in mir erweckte, und zwar aus folgendem Grunde: in seinem Testamente hatte er alles bewegliche und unbewegliche Eigentum seinem einzigen Sohne Reginald unter Bedingungen vermacht, die, soweit sie mich betrafen, große Unbequemlichkeiten mit sich brachten, was sich allerdings erst im Laufe der Zeit bemerkbar machte. Diese Bedingungen waren, daß Reginald sein Erbe nicht eher antreten dürfe, als bis er fünfundzwanzig Jahre zählen würde, und daß ich, als einziger Testamentsvollstrecker und als sein Vormund mit unbeschränkter Machtbefugnis ausgestattet, ihm während dieser langen Wartezeit nach meinem eigenen Ermessen so viel oder so wenig als mir beliebe für seinen Unterhalt auszahlen solle. Für meine Mühewaltung erhielt ich ein Legat von zweitausend Pfund. Eine weitere Testamentsklausel bestimmte, daß die Erbschaft auf mich übergehen solle, falls Reginald ohne Nachkommenschaft sterben würde. Nun muß ich offen gestehen, daß mich dieses Vertrauen meines Onkels anfangs mit nicht geringem Stolz erfüllte, da ich es als eine schmeichelhafte Anerkennung meiner Zuverlässigkeit betrachtete. Meine Freudigkeit sollte jedoch nicht von langer Dauer sein, denn schon bald nach dem Tode meines Onkels erkannte ich, wie schwer die

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