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Ein Staatsgefängnis

Wie ein Riesenbau erhebt sich das Schloß Kieselbach vom ebenen Boden ab, die niedern Dächer der kindlichen Wohnungen, die Wipfel der dichtbelaubten Nußbäume weit überragend. Das Hauptgebäude ist eingeschlossenes Viereck, drei Stockwerke hoch, mit einem steilansteigenden Schieferdach, aus dessen Mitte der runde Turm sich emporstreckt, ein neugieriger Luginsland. Das Schloß mit seinen Wirtschaftsgebäuden, dem Hof und dem Garten ist einst das Lusthaus eines geistlichen Fürsten gewesen; nach dem Einsturz »des heiligen römischen Reiches deutscher Nation« ist es zur Würde einer Veste erhoben worden. Von Ringmauer und Graben umfangen, wo hinüber und hindurch nur über seine Zugbrücke und durch ein wohlberwahrtes Thor zu gelangen ist. Doch wird Kieselbach nicht als Waffenplatz betrachtet, sondern ist bloß darum zur Festung ernannt worden, weil der Herzog fast keine bequeme Unterkunft für Edelleute, Offiziere und überhaupt für Leute von Ehre wußte, wenn ihnen etwa die Vollstrecker des Gesetzes eine einfache Freiheitsstrafe ohne Nachtheil für den guten Namen zuerkennen müssen. Darum auch sind weder Geschütze noch Vorräte von Waffen und Zeug dort zu treffen, und die Besatzung besteht einzig aus müden Greisen, ausgedienten Kriegern, die ihr Stückchen Gnadenbrot nicht ganz müßig verzehren sollen, nur damit es nicht allzuklein und unzureichend erscheine, weil der Unbeschäftigte bekanntlich

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