Vorrede des Herausgebers
Vorrede des Herausgebers. Im Jahre 1792 hatte Kant in der von J. E. Biester herausgegebenen „Berlinischen Monatsschrift“ (S. 323-385) unter dem Titel: „Ueber das radikale Böse in der menschlichen Natur“ einen Aufsatz[1] veröffentlicht, welcher der erste von einer „vier Stücke“ umfassenden Serie von Aufsätzen sein sollte. In diesen „vier Stücken“ gedachte Kant eine ausführliche Darstellung seiner Religionslehre oder wie er an anderer Stelle[2] sagt: „eine Auflösung der Aufgabe: Was darf ich hoffen?“ zu geben. Aber nur diesem ersten Aufsatze wurde von der damaligen Censurbehörde in Berlin, welcher auf Kants ausdrücklichen Wunsch jeder der Aufsätze vor dem Drucke unterbreitet werden sollte, das Imprimatur ertheilt. Dem „zweiten Stücke“: „Von dem Kampf des guten Princips mit dem bösen, um die Herrschaft über den Menschen“ dagegen wurde von derselben Censurbehörde die Druckfreiheit verweigert. Da Kant keineswegs gewillt war, wegen dieses Einspruches auf die Veröffentlichung der Abhandlungen zu verzichten, so beschloß er, das ganze Material in Buchform erscheinen zu lassen; freilich nicht ohne es vor dem Drucke der Censur einer theologischen Facultät zu unterbreiten, die nach seiner mehrfach ausgesprochenen Meinung die einzige Corporation war, welcher das Recht zustand, über das Imprimatur streng wissenschaftlicher Aufsätze aus dem Gebiete der Religion zu entscheiden. Die