Erstes Capitel - Das Recht der freien Selbstbestimmung
In einem traulich eingerichteten Zimmer deckte ein junges Mädchen den vor dem Sofa stehenden runden Tisch mit einer grauglänzenden, buntgemusterten, großen Theetischdecke von Damast. Sie stellte von einer Etagère, auf der sich allerhand buntes Glas und Porzellan befand, auf diese Decke drei goldgeränderte Tassen, ordnete Teller, Zuckerschale, Messer, die sie in kleine zierliche Servietten einschlug, rückte an den Stühlen, legte die Sofakissen in Ordnung und verrichtete somit eine Reihefolge von Handlungen, die wir nicht beschreiben würden, wenn die junge Dame sich auf den Besuch, den sie zum Thee zu erwarten schien, nicht mit einem Ernste und einer Feierlichkeit vorbereitet hätte, die selbst die darauffolgenden Rüstungen der kleinen Lampe, der Theemaschine, der von einer Magd hereingetragenen bezuckerten Bäckereien, des Milchtopfs und welche Vorsorgen alle zu einem behaglichen Theeabende gehören, mit einer so überdachten und fast heroischen Miene verrichtete, daß man eine Fee, die zu geringer Erdenarbeit verurtheilt wurde, zu sehen glauben muß, auch wenn nicht das ernste, schöne, junge Wesen vom Dienstmädchen bei jedem dritten Worte Gnädiges Fräulein! Gnädiges Fräulein! höchst respectvoll wäre angeredet worden. Das gnädige, junge Fräulein hieß Hertha Wingolf und gehörte nicht dem Adelstande an. Unbestreitbar aber war sie von der sogenannten »höhern Gesellschaft«. Wenn Hertha