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Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein

An anderer Stelle[1] habe ich versucht allgemeine Ueberblicke über die Geschichte der deutschen Irrenpflege zu geben. Es war möglich einige wichtige und zeitlich weit zurückreichende Thatsachen mitzutheilen. Das gleiche Bestreben war in letzterer Beziehung für die Provinz Schleswig-Holstein nicht sehr erfolgreich, doch habe ich besonders aus Akten des Königlichen Staats-Archivs und der Königlichen Regierung in Schleswig Nachrichten sammeln können, die die Grundlage dieser Abhandlung bilden[2]; sie umfassen indessen im Wesentlichen erst die Neuzeit und namentlich die Irrtenpflege in den Zuchthäusern. Die bezüglichen Akten sind mir insgesamt durch das hiesige Staats-Archiv zur Verfügung gestellt worden. Im Vergleich mit andern Ländern des deutschen Sprachgebiets sehen wir in Schleswig-Holstein verhältnißmässig früh auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge für Kranke und Verbrecher humane Bestrebungen hervortreten. Sie stehen im Einklang mit andern humanen Anschauungen, die sich auch sonst früh bei uns kundgaben, wie z. B. in den Versuchen die Leibeigenschaft aufzuheben; menschlich gesinnte Gutsbesitzer beseitigten bekanntlich aus freiem Entschlusse schon früh jenes schmachvolle Einrichtung. Wenn sie nun auch damals noch nicht viel für die Medicinalpflege ihrer Leibeigenen verwandten, wie aus gutsherrlichen Schriften jener Zeit hervorgeht[3], so begegnen wir doch bald der

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