Chapter

Die anonyme Anzeige

Bei dem Criminalgerichte ging ein Schreiben folgenden Inhalts ein: »Gestern Abend ist die Freifrau von Falkenburg auf Schloß Falkenburg gestorben. Sie war vergiftet. Ihr Mörder ist ihr Gemahl, der Freiherr von Falkenburg. Das Verbrechen wird fest gestellt werden durch Vernehmung des Schloßgeistlichen und der alten Amme im Schlosse. Es wird sich dabei zugleich weiter herausstellen, daß die Verstorbene nicht eine Freifrau von Falkenburg war und daß ihr Gemahl kein Freiherr von Falkenburg, sondern ein Abenteurer und Betrüger ist, und daß folglich auch dem Sohne der Beiden weder der Name, noch die Rechte eines Freiherrn von Falkenburg zustehen.« Das Schreiben war mit keiner Unterschrift versehen; es war darin weder Ort noch Zeit seiner Absendung angegeben; man fand es am frühen Morgen in dem Briefkasten des Gerichts. Auf anonyme Denunciationen soll nach den Gesetzen nur dann irgend eine Rücksicht genommen werden, wenn sie besondere Umstände und Beweismittel enthalten, die bei näherer Nachforschung für richtig befunden werden. Das Schreiben enthielt zudem, wenigstens seinen Worten nach, so auffallende Widersprüche, und war jedenfalls so eigenthümlich gefaßt, daß man auf den Gedanken irgend einer absichtlichen Mystification kommen konnte. Aber es handelte sich um einen Mord. Der Director des Criminalgerichts versammelte das Collegium sofort in einer Sitzung, um zu berathen, ob etwas

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