Kapitel I
Am 25. Februar 1899, um sieben Uhr morgens, fand man in der Christian Kroghsgate einen bewußtlosen Mann. Eine zur Ablösung anrückende Patrouille von Schutzleuten bemerkte ihn. Einer von ihnen ging zu dem nächsten Telephon und läutete bei der Kriminalpolizei an. Und in dem Augenblick, da der Bewußtlose in einen Wagen gelegt wurde, um nach dem Landeskrankenhause gebracht zu werden, war bereits ein Kriminalbeamter zur Stelle. Dieser erkannte sofort, daß hier ein Verbrechen vorlag. Der Verletzte hatte eine große Wunde an der linken Seite des Kopfes, unmittelbar über dem Ohr. Es war ein Mann mittleren Alters, offenbar ein Bauer. Der Beamte fuhr mit nach dem Krankenhause, wo der Gefundene rasch verbunden wurde. Der Arzt stellte fest, daß seine Verwundung nicht lebensgefährlich sei. Aber nur durch ein Wunder sei er dem Tode entronnen. Die Wunde sei durch ein stumpfes Instrument verursacht, durch einen Knüppel oder eine Eisenstange, und die Waffe sei mit außerordentlicher Kraft geführt worden. Aus den Papieren des Überfallenen ging hervor, daß er der Sohn eines vermögenden Bauern aus der Gegend von Elverum war. Man hatte ihn seiner Uhr und aller sonstigen Wertsachen beraubt. Als er das Bewußtsein so weit zurückerlangt hatte, daß er über seine Erlebnisse berichten konnte, erzählte er, er sei am Tage zuvor in stark berauschtem Zustand mit ein paar »Damen« und ein paar ihm unbekannten