Die Arbeiter-Sozialpolitik
Von Prof. Dr. Hitze, Münster, Mitglied des Deutschen Reichstags Wenn wir speziell von der „deutschen“ Arbeiter-Sozialpolitik sprechen, so denken wir zunächst und vor allem an die deutsche Arbeiterversicherungsgesetzgebung. Hier hat Deutschland zuerst sich neue Ziele gesetzt, neue Wege gebahnt und mit Einsetzung eines hohen Idealismus und in unermüdlicher Arbeitsanspannung ein großes nationales Werk geschaffen, das die gerechte Bewunderung der anderen Kulturstaaten erregt hat. Es ist uns Deutschen um so teurer, als es in seinem Ursprung mit den großen Erinnerungen an die Ehrfurcht gebietende Gestalt des hochseligen Kaisers Wilhelms I. und seines großen Kanzlers verknüpft ist. So möge denn die Darstellung und Würdigung der deutschen Sozialpolitik mit der Arbeiterversicherung beginnen. Die Geburtsstunde der deutschen Arbeiterversicherung war gegeben mit der Botschaft Kaiser Wilhelms I. vom 17. November 1881. Sie bildete die „magna charta“ der deutschen Arbeiterversicherung. Die denkwürdige Botschaft lautet wie folgt: „Wir halten es für Unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichstag die Förderung des Wohles der Arbeiter von neuem ans Herz zu legen, und würden Wir mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauernde Bürgschaften