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Der Vampirschrecken im neunzehnten Jahrhundert

Dem Jahre 1872 blieb es vorbehalten, den Beweis von der ungeschwächten Fortdauer der ohne Frage furchtbarsten Wahnvorstellung, welche jemals die überreizte Phantasie eines kranken Gehirnes ausgesponnen hat, bis vor ein preußisches Obertribunal zu bringen. Denn furchtbar muß der Vampyrglaube nicht blos wegen seines selbst starke Nerven erschütternden Inhalts genannt werden, sondern noch mehr wegen der Lebensgefahr, in welche er, einer ansteckenden Seuche gleich, die von ihm Befallenen stürzt. Ich bitte im Voraus diejenigen meiner freundlichen Leser, die leicht von bösen Träumen heimgesucht werden, den nachfolgenden Bericht, welchen ich aus den zuverlässigsten Quellen schöpfen konnte, lieber Vormittags oder bei hellem Tage, als Abends oder Nachts zu lesen, da ich mich außer Stande sehe, das Gräßliche des Gegenstandes zu mildern, obwohl ich mich natürlich bestreben werde, es nicht durch Uebertreibungen zu verschlimmern. Am 5. Februar 1870 war zu Kantrzyno (Kreis Neustadt in Westpreußen) der Antheilsbesitzer und Kirchenvorsteher Franz von Poblocki im Alter von dreiundsechszig Jahren an der Auszehrung verstorben und auf dem Friedhofe des jenseits der Provinzialgrenze belegenen Dorfes Roslasin (Kreis Lauenburg in Pommern) am 9. Februar beerdigt worden. Wenige Tage darauf erkrankte sein ältester, achtundzwanzig Jahre alter Sohn Anton und starb am 18. desselben Monats, nach Aussage des

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