Einleitung
Ein Menschenalter ist hingeflossen, seit man in Wien (am 12. Dezember 1889) den fünfzigjährigen Anzengruber zu Grabe trug. Im kommenden Jahr also wird, was er schrieb, nun Gemeingut des Volkes — gesetzlich frei zur Vervielfältigung und Verbreitung für jedermann. Es sind nur vereinzelte deutsche Dichter, die aus dieser schönen Gesetzesbestimmung Gewinn für ihr Lebenswerk ziehen; wenige nur werden auserwählt von den vielen Berufenen. Das Urteil der Mitwelt hält nicht immer stand vor dem unparteiischen Richterspruch der Geschichte, die alles abzieht, was die Gunst des Augenblicks einem Dichter an Kränzen gewunden. Bei Anzengruber jedoch hat es stand gehalten. Er hat seinen gesicherten Platz in der Literaturgeschichte, die seinen Namen mit Ehrfurcht ausspricht, und seinen nicht weniger sicheren Platz in den Herzen des Volkes. Und das ist bei ihm das Entscheidende. „Ich sah dem Volke nackten Unsinn bieten, oft mit krausester Tendenz verquickt, Handlung, Charaktere, alles unwahrscheinlich, unwahr, nicht überzeugend, so daß der guten Sache der Volksaufklärung mehr geschadet als genützt wurde. Und rings lagen doch so goldreine, so prächtige und mächtige Gedankenschätze, ausgestreut von den Geistesheroen aller Zeiten und Völker. Alles das mußte sich in kleiner Münze unter das Volk bringen lassen, von der Bühne herab, aus dem Buche heraus. Ein anderer wollte sich nicht finden, welcher