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Der Proceß Leuthold

Der Proceß Leuthold. Von Dr. J. D. H. Temme. Im Canton Zürich lebte noch vor wenigen Monaten der reichste Fabrikenbesitzer der Schweiz; er gehörte zu den reichsten des Continents. Seine Spinnereien verbreiteten sich durch einen großen Theil des Schweizerlandes. Sie sind vor einigen Tagen unter seine Erben vertheilt, und man las da von 150,000 und noch mehr Spindeln. Sein Vermögen wurde schon bei seinen Lebzeiten zu ungeheuren Summen angegeben. Anderswo hört man im Munde des Volkes von einem sehr reichen Manne oft sagen: „Er ist so reich, daß er selbst sein Vermögen nicht zählen kann.“ In der Schweiz können sie zählen, und der Oberst Kunz, so war der Name des Krösus, gab selbst zum Zwecke der Versteuerung – in der Schweiz schätzt man für die Versteuerung sich selbst ab – sein Vermögen zu sechs Millionen Franken an. Nach seinem Tode stellte es sich zu siebenundzwanzig Millionen heraus. Seine Erben haben, nebenbei bemerkt, den – Rechnungsfehler dadurch wieder gut gemacht, daß sie dem Lande zu wohlthätigen Stiftungen 750,000 Franken schenkten. Der Oberst Kunz war unverheirathet, auch nie verheirathet gewesen. Er lebte sparsam, vielleicht mehr als sparsam, und man erzählt von ihm, daß er einen Fabrikinspector entließ, weil er den Mann im Weinhause hatte einen Schoppen Wein für 36 Centimes trinken sehen, während er selbst seinen Schoppen nur für 30 Centimes trank; Leute, die so

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