I.
Es war im Jahre 1811 am frühen Morgen, als der Verwalter Hartmuth auf einem oberschlesischen Vorwerke die zur Arbeit für die Gutsherrschaft verpflichteten Bauern musterte und jeden bei dem Namen aufrief, um sich von seiner Anwesenheit zu überzeugen. Die in Preußen damals bestehende Erbunterthänigkeit war noch nicht aufgehoben, obgleich eine dahin zielende Cabinetsordre bereits erlassen und der Termin für dieselbe festgestellt war. Die ländliche Bevölkerung hatte von diesem wohlwollenden Vorhaben der Regierung unbestimmte Kenntniß erlangt und in ihrer Weise die ausschweifendsten Hoffnungen daran geknüpft. In der Dorfschenke wurde diese Angelegenheit lebendig hin und her besprochen. Die Mehrzahl dieser polnischen Bauern hielt sich von allen Verpflichtungen gegen ihre bisherigen Herrn frei; sie glaubten, daß ihnen widerrechtlich die noch zu leistenden Dienste zugemuthet würden. Es bedurfte nur eines geringen Anlasses, um eine offene Empörung hervorzurufen. Der Verwalter Hartmuth war von Natur ein strenger und jähzorniger Mensch; der kleinste Widerspruch konnte ihn in Wuth versetzen. „Anton Kaziel!“ rief er mit lauter Stimme zum zweiten Male, da er keine Antwort erhalten hatte. Statt des Gerufenen trat eine blasse, abgezehrte Frau in der dürftigsten Kleidung und demüthigsten Stellung hervor. Nach slavischer Sitte beugte sie sich, um den Rockschooß des gnädigen Herrn Verwalters zu