Der erste Prozeß Vukobrankovics
Am 28. Oktober 1918 begann der erste Prozeß gegen die 24jährige Bürgerschullehrerin Milica Vukobrankovics de Vuko et Branko vor den Wiener Geschworenen. Die Angeklagte war beschuldigt, in der Familie des Landesschulinspektors Rudolf Piffl den Speisen Arsenik beigemengt und eine Phosphorpille angefertigt zu haben, um die Ehefrau des Piffl aus der Welt zu schaffen. Als die Nachforschungen, einmal unterbrochen und dann wieder aufgenommen, auf die Angeklagte als Täterin hinwiesen, suchte sie den Verdacht auf den Adoptivsohn des Ehepaares Piffl, Albert Zelenka Piffl, zu lenken. Es wurde deshalb gegen sie die Anklage auf Mordversuch und auf Verleumdung erhoben. Die M. V. hatte in der Familie der Piffl freundschaftlich verkehrt und war wie eine Tochter angesehen worden. Beide Eheleute waren bedeutend älter als sie, der Mann war 56, die Frau 51 Jahre alt. Nun ereignete es sich, daß Frau Piffl, sowie deren Mutter und Tante nach dem Genuß von Limonade und später nach einer Mehlspeise erkrankten und daß die Ärzte eine Arsenikvergiftung feststellten. Man brach hierauf den Verkehr mit der Angeklagten, die sich durch den Besitz eines Buches über die Psychologie des Giftmordes verdächtig gemacht hatte, ab; sie verstand es aber, sich wieder einzudrängen und versuchte immer wieder, das Mißtrauen ihrer Freunde zu entkräften. Am 14. Februar fand man nun in einer Schachtel, aus der Frau Piffl ihre