I.
Bismarck an Uhden? Ein garstig Lied! Pfui, ein politisch Lied! Nichts weniger, lieber Leser, nichts weniger als das. Aber „Bismarck an Uhden!“ Ist denn Herr von Bismarck nicht – Minister Seiner Majestät des Königs von Preußen? Allerdings. Aber nicht der Annexionsgraf, nicht der „deutsche Cavour“ aus dem siebenten Decennium des neunzehnten Jahrhunderts. Auch ist unser Uhden an der Erschaffung brauchbarer Hülfsarbeiter für das königlich preußische Obertribunal noch unschuldiger, als der Herr Chefpräsident aus dem Jahre des Heils 1866. Die gänzliche Schuldlosigkeit Beider an allen Verfassungsconflicten und Obertribunalsbeschlüssen unserer Tage erhellt am besten aus dem, wenn nicht localen, so doch chronologischen Alibi, dessen Beweis dieselben beizubringen im Stande sind; denn der kurze Briefwechsel, an welchen die Ueberschrift der vorliegenden Erzählung sich anknüpft, datirt aus dem November des Jahres 1751. Auch ist der Gegenstand unserer Mittheilungen ein völlig unpolitischer und höchst harmloser – nicht ganz harmlos freilich für unmittelbar dabei Betheiligte, aber doch harmlos gegenüber vielen Dingen, welche heute die Gemüther der Menschen beschäftigen und das öffentliche Interesse in Anspruch nehmen; harmlos auch, insofern die hier in Rede kommenden Einund Uebergriffe eines absoluten königlichen Willens sich nur auf die Reorganisation von persönlichen Verhältnissen, auf die