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Aberglauben im modernen England

Ein »Familiengeist« ist die spukende Seele eines Verstorbenen, welcher mit der betreffenden Familie in irgend einer Beziehung gestanden hat und den Mitgliedern derselben bei Nacht erscheint, um ihnen etwas Böses oder etwas Gutes zu verkünden, oder auch nur, um im Hause spazieren zu gehen. Auch von Gästen wird er gesehen, die er gern schreckt. Einen treuen Familiengeist zu besitzen ist fast das ausschließliche Vorrecht von altadeligen Geschlechtern, deshalb hausen auch die Familiengeister mit Vorliebe in alten Burgen und Schlössern. In Mietskasernen findet man sie gar nicht; diese sind ihnen wahrscheinlich zu windig gebaut. Bürgerliche Patrizierfamilien in alten Häusern haben höchstens ein nächtliches Trappen und Poltern auf der Treppe oder einen gespenstischen Lichtschein im Keller; aber das ist noch nicht das Rechte. Ein neugebackener Adel muß sich erst einen eigenen Familiengeist zulegen, ehe er als voll angesehen werden kann. Als jüngst ein amerikanischer Millionär ein schottisches Grafenschloß mit allen Rüstungen, Ahnenbildern und sonstigen Reliquien als Ehesitz für seine mit einem englischen Baron verheiratete Tochter erstand, erkundigte er sich vorsichtig, ob zu dem gesamten Mobiliar auch der vornehme, unerläßliche Familiengeist gehöre. Ganz besonders gut gedeihen diese ruhelosen Nachtwandler in Schottland, und mit den populärsten Familiengeistern der schottischen Lords

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